Mietrecht

 

Das Mietrecht regelt die wechselseitigen Pflichten von Mietern und Vermietern, die gleichzeitig auch die Parteien beim Abschluss eines Mietvertrags sind. In der Regel wird beim Mietrecht von der Vermietung von Wohnraum, also der kostenpflichtigen Überlassung desselben, ausgegangen. Grundsätzlich kann sich der Geltungsbereich des Mietrechts aber auch auf gewerblich genutzte Räume, Grundstücke oder sonstige Flächen oder Dinge beziehen.

In einigen Fällen wird anstatt von der Vermietung auch von der Verpachtung gesprochen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Pächter nicht nur den Raum oder das Gebäude als solches pachtet, sondern auch das darin enthaltene Inventar. Im Wesentlichen ähneln sich die Bestimmungen, Verordnungen und Gesetze des Mietrechts sehr stark den entsprechenden Pendants des Pachtrechts

 

 

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