Arbeitsrecht

 

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitsgeberverbänden und Arbeitsgebern auf der anderen Seite).

 

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Rechtliche Beratung bei Kündigungen
  • Beratung bei Zeugnis, Abmahnungen
  • Lohnforderungen



Im Arbeitsrecht ist auf folgendes hinzuweisen:

 

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