Vermieter spioniert Mieter aus: Mietminderung und Kündigung gerechtfertigt

 

Spioniert ein Vermieter heimlich seinen Mieter aus, so rechtfertigt dies sowohl eine Mietminderung als auch die fristlose Kündigung seitens des Mieters.

 

Bespitzelung des Mieters durch einen venezianischer Spiegel rechtfertigt eine Mietminderung und die fristlose Kündigung.

Wird ein Mieter heimlich von seinem Vermieter ausspioniert, so hat der Mieter das Recht auf Mietminderung um 100 Prozent und kann eine fristlose Kündigung aussprechen. Dieses Recht gestand das Amtsgericht München einem Mieter zu, der von seinem Vermieter massiv bespitzelt wurde (Az.: 473 C 18682/06).

 

Im konkreten Fall hatten mehrere Mieter Einzelzimmer einer Wohnung angemietet, wobei sie sich Küche und Bad teilten. Ein Mieter entdeckte nach einiger Zeit seltsame Verfärbungen des Badspiegels. Es war, wie sich dann herausstellte, ein sogenannter venezianischer Spiegel: Von einer Kammer außerhalb der Wohnung konnte das Geschehen im Bad unbemerkt beobachtet werden. Die Polizei entdeckte in dem Raum sogar nicht jugendfreie Hefte und Videos.

 

Spionage durch venezianischen Spiegel rechtfertigt Mietminderung und Kündigung

 

Von diesen Gegebenheiten entsetzt, kündigte ein betroffener Mieter das Mietverhältnis fristlos und forderte seine gesamte bereits gezahlte Miete zurück. Und das Amtsgericht gab ihm Recht. Bei einem derart gravierendem Eingriff in die Privatsphäre dürfe der Mieter fristlos kündigen. Da dem Mieter unter den gegebenen Umständen auch nicht zugemutet werden könne, das Bad zu nutzen, sei auch eine Mietminderung um 100 Prozent gerechtfertigt. Denn ohne Bad sei die Wohnung für einen Mieter wertlos.

 

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