Abfindung
Der Arbeitgeber kann eine betriebsbedingte Kündigung mit dem Angebot verbinden, eine Abfindung in Höhe von ½ Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit zu zahlen, wenn eine Klage nicht erhoben wird. Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, ein Abfindungsangebot zu unterbreiten. Auch ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Abfindung in der vom Gesetz vorgesehenen regelmäßigen Höhe vorzuschlagen. Sie sollten in jedem Fall Rechtsrat einholen, bevor Sie einem Abfindungsangebot zustimmen. Auch dieses Gespräch muss innerhalb der 3-wöchigen Klagefrist geführt werden.
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