Arbeitslosmeldung

 

Beachten Sie bitte, dass Sie gemäß § 38 SGB III verpflichtet sind, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Können Sie diese Frist nicht einhalten, weil Sie von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erst später Kenntnis erlangen, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden!

Eine unverbindliche Selbstberechnung des ALG I ist unter dieser Seite des Arbeitsamtes möglich.

 

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